DAS ACKER HOTEL

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Nichtraucher-Hotel)

Das ACKER Hotel, Acker Betriebs GmbH, Am Maschinenring 2, 86633 Neuburg a. d. Donau (nachfolgend „Hotel“ genannt)

Stand: 01.02.2022

ACHTUNG: AGB´s Acker Event Forum sind gesondert. Bitte beachten Sie hierzu: https://event.dasacker.de/agb.html

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch keines gesetzlichen Rücktrittes oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4 Stornierungsgebühren bei Gruppenreservierungen oder Abrufkontingenten (ab 5 Zimmern)

56 Tage (8 Wochen) vor Anreise können Reservierungen kostenfrei storniert werden.
Ab 55 Kalendertage (unter 8 Wochen) vor Anreise werden Stornierungen mit 20% des Gesamtbruttopreises berechnet.
Ab 41 Kalendertage (unter 6 Wochen) vor Anreise werden Stornierungen mit 40% des Gesamtbruttopreises berechnet.
Ab 27 Kalendertage (unter 4 Wochen) vor Anreise werden Stornierungen mit 60% des Gesamtbruttopreises berechnet.
Ab 13 Kalendertage (unter 2 Wochen) vor Anreise werden Stornierungen mit 80% des Gesamtbruttopreises berechnet.
No-Show (Nichtanreise) werden mit 100% des Gesamtbruttopreises berechnet.

Optionsdatum
Mit dem Tag der Buchung des Zimmerkontingents steht das Optionsdatum fest. Dies liegt 2 Monate vor dem angegebenen
Übernachtungsdatum. Sollten mit dem Ablauf des Optionsdatums nicht alle Zimmer des Kontingents abgerufen sein, gehen
diese automatisch in den freien Verkauf über. Das Optionsdatum ist mit dem Tag der Reservierungsbestätigung verbindlich
und wird mit Buchungsänderungen oder -erweiterungen nicht verändert. 

Stornierungsbedingungen
Die Stornobedingungen greifen ab Optionsende und gelten für alle Reservierungen innerhalb des Kontingents, gleich ob der
Abruf durch den Gruppenbucher oder durch einzelne Personen stattfindet. 

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt; • ein Verstoß gegen das Rauchverbot im Hotel vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr lässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. Das Hotel betreibt keine gesonderten Parkflächen. Parkflächen am Grundstück Maschinenring 1 können kulanterweise kostenfrei auf eigene Gefahr hin genutzt werden.

8 Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich erlaubt und wir bitten um vorherige Ankündigung, damit wir ein entsprechendes Zimmer für Sie bereithalten können. Der Tagespreis für kleine Haustiere beträgt 10 €. Sollte eine gesonderte Reinigung und etwaige Schäden entstehen, werden diese dem Halter in Rechnung stellen.

9 Mitbringen von Speisen und Getränken

Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in öffentlichen Bereichen nicht verzehrt werden. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

10 Nichtraucherhotel/Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall

Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, berechnen wir einen Ausfall von 3 Nächten zum gebuchten Zimmerpreis ohne Serviceleistungen wie Frühstück. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten, die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

11 WLAN- und Internetnutzung

(1) Das Hotel stellt seinen Gästen kostenlos über ein W-LAN-Netzwerk einen Internetzugang bereit. Das Netzwerk ist ausschließlich mittels der vom Hotel bereitgestellten Zugangsdaten zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Leistung nicht die Bereitstellung einer Firewall oder eines Programms zur Abwehr von schädlichen Computerprogrammen umfasst.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm während der Nutzung des W-LANNetzwerkes verwendete Software stets auf dem aktuellen Stand ist. Er ist verantwortlich dafür, dass sein System frei von Viren, Trojanern oder sonstigen schädlichen Computerprogrammen ist, die ihrerseits eine Schädigung des hoteleigenen W-LANNetzwerkes ermöglichen oder unbefugten Dritten den Zugriff auf das System des Gastes oder das hoteleigene W-LAN-Netzwerk erlauben.

(3) Der Kunde darf keine Webseiten anwählen, die strafrechtlich relevante Inhalte darstellen, insbesondere Seiten mit kinderpornographischem, gewaltverherrlichendem oder AGB I Das ACKER Hotel, Acker Betriebs GmbH, Am Maschinenring 2, 86633 Neuburg a. d. Donau I Stand 1.2.2022 Seite 6 von 6 volksverhetzendem Inhalt, Seiten, die zu Straftaten anstiften oder geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahme des W-LAN-Netzwerkes keine Dateien heruntergeladen oder verbreitet werden, die fremde Urheberrechte verletzen.

(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.

(5) Das Hotel haftet nicht für Schäden am System des Kunden, die durch die Nutzung des WLAN-Netzwerkes entstanden sind, insbesondere als Folge des Besuchs fremder Webseiten. Dies gilt nicht, wenn diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen. Bei einem Verstoß gegen vorstehende Regeln oder dem dringenden Verdacht eines Verstoßes ist das Hotel berechtigt, den Kunde von der weiteren Nutzung des W-LANNetzwerkes auszuschließen oder diese einzuschränken.

(6) Datenschutzbestimmung Die Nutzung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt entsprechend der Vorgaben der jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

12.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Neuburg an der Donau.

12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


PARKEN

Schier unendlich viele Parkplätze mit 20 Ladestationen für E-Autos

NAHVERKEHR

Das Hotel liegt ca. 20 Gehminuten vom Bahnhof entfernt

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